WER HAT ANSPRUCH DARAUF?

Folgende Lehrkräfte sind zum Erhalt eines Lehrerausweises berechtigt:
  • Festangestellte Lehrer an staatlichen Schulen, sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit;
  • Lehrer in der Ausbildung oder Probezeit;
  • Lehrer, die gemäß Art. 514 des Gesetzesdekrets Nr. 297 vom 16.04.1994 und nachfolgenden Änderungen aus gesundheitlichen Gründen für untauglich erklärt wurden;
  • Lehrer in leitender Position, abgeordnete, nicht im regulären Dienst befindliche oder anderweitig beschäftigte Lehrkräfte;
  • Lehrer an Schulen im Ausland oder an Militärschulen.
Die Identität der Lehrkräfte wird über das öffentliche System zur Verwaltung der digitalen Identität von Bürgern und Unternehmen, im Folgenden „SPID“ genannt, überprüft.
Um die Karte nutzen zu können, müssen Lehrer über eine eigene SPID verfügen und sich auf der Website cartadeldocente.istruzione.it authentifizieren.
Der Betrag für das Schuljahr 2021/2022 muss bis zum 31.08.2023 ausgegeben werden.

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